Inbetriebnahme von Wärmezähler und Kältezähler

Bereits vor einiger Zeit haben wir Ihnen die technische Richtlinie K09 zur Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezählern vorgestellt. Diese Richtlinie gilt seit November 2011 für alle seitdem eingebauten Zähler, unabhängig von einer nationalen (EO) oder europäischen (MID) Zulassung. Im November 2012 wurde diese Richtlinie nun aktualisiert. Eine wesentliche Änderung ergab sich bezüglich der Erstellung des Abnahmeprotokolls.

In der Neufassung der K09 wurde die Pflicht zur Erstellung eines Abnahmeprotokolls nun zu einer Empfehlung umformuliert, da die PTB die Anwendung einer Technischen Richtlinie nicht verbindlich vorgeben kann. Obwohl diese Richtlinie nach neuesten Entwicklungen die Erstellung eines Protokolls nun nicht mehr zwingend vorschreibt, empfehlen wir Ihnen weiterhin ein Inbetriebnahme-Protokoll entsprechend der Richtlinie K09 auszufüllen.

Dies bringt für Sie und Ihre Kunden entscheidende Vorteile:

  • Die Beachtung und Anwendung der Technischen Richtlinie verschafft dem Installateur eine gewisse Rechtssicherheit da man bei der Einhaltung der Anforderungen davon ausgehen kann, dass der Zähler nach dem Stand der Technik eingebaut wurde.
  • Das Ausfüllen des Inbetriebnahme-Protokolls sorgt für eine technisch einwandfreie Dokumentation des Ist-Zustandes jedes Zählers und kann als Arbeitsnachweis gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt werden
  • Für den Eichaustausch des Zählers haben Sie alle notwendigen technischen Informationen vorliegen um den passenden Zählertyp bestellen zu können
  • Bei Rückfragen durch die Aufsichtsbehörden zur Überwachung der im Feld verbauten Geräte haben Sie alle erforderlichen Informationen stets zur Verfügung


Die Technische Richtlinie finden Sie hier. Diese beinhaltet zudem ein Musterformular für ein Inbetriebnahmeprotokoll. Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben oder Unterstützung benötigen - Wir beraten Sie gerne.