Erhöhung der Eichgebühr für Wasserzähler und Wärmezähler zum 01.01.2021

Entsprechend der MessEGebV vom 30.04.2019, tritt das dazugehörige Gebührenverzeichnis aus Anhang II zu Artikel 2 am 01.01.2021 in Kraft.

Die aktuelle Gebührenverordnung finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/index.html.