Der Einsatz von Wärmezähler als Kältezähler ist mit Erscheinen der Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung (08.02.2007) nicht mehr zulässig.
Kältezähler sind gemäß den Allgemeinen Vorschriften der Eichordnung (EO-AV) in der Fassung der 4.Verordnung, Anlage 22 zur EO, Abschnitt 2 seither national geregelt und unterliegen der TR K 7.2 (PTB).
Anhand nachfolgender Zulassungszeichen können Sie ganz einfach überprüfen, ob der Ihnen angebotene/vorliegende Zähler als Kältezähler zugelassen ist. Verfügt ihr Zähler nicht über eines dieser Zulassungszeichen ist der Einsatz als Kältezähler aufgrund der rechtlichen Regelung nicht zulässig!
Z 22.72: Vollständige Kältezähler
Z 22.74: Teilgerät Rechenwerk für Kältezähler mit fest angeschlossenem Temperaturfühlerpaar
Z 22.75: Teilgerät Rechenwerk für Kältezähler für den Anschluss austauschbarer Temperaturfühler
Z 22.76: Teilgerät Durchflusssensor für Kältezähler
Z 22.77: Teilgerät Temperaturfühlerpaar für Kältezähler