Wärmezähler in Kälteanlagen

Der Einsatz von Wärmezähler als Kältezähler ist mit Erscheinen der Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung (08.02.2007) nicht mehr zulässig.

Kältezähler sind gemäß den Allgemeinen Vorschriften der Eichordnung (EO-AV) in der Fassung der 4.Verordnung, Anlage 22 zur EO, Abschnitt 2 seither national geregelt und unterliegen der TR K 7.2 (PTB).

Anhand nachfolgender Zulassungszeichen können Sie ganz einfach überprüfen, ob der Ihnen angebotene/vorliegende Zähler als Kältezähler zugelassen ist. Verfügt ihr Zähler nicht über eines dieser Zulassungszeichen ist der Einsatz als Kältezähler aufgrund der rechtlichen Regelung nicht zulässig!

Z 22.72: Vollständige Kältezähler
Z 22.74: Teilgerät Rechenwerk für Kältezähler mit fest angeschlossenem Temperaturfühlerpaar
Z 22.75: Teilgerät Rechenwerk für Kältezähler für den Anschluss austauschbarer Temperaturfühler
Z 22.76: Teilgerät Durchflusssensor für Kältezähler
Z 22.77: Teilgerät Temperaturfühlerpaar für Kältezähler