Geänderte Trinkwasserverordnung und die Folgen für Wasserzähler

Durch die seit 2001 gültige Trinkwasserverordnung kommt es am 1.12.2013 zu einer deutlichen Reduzierung des im Trinkwasser erlaubten Bleianteils von bisher 25 μg/l auf dann 10 μg/l.

Um diesen neuen Grenzwert sicherzustellen, wird das Umweltbundesamt (UBA) gemäß §17 der 2. Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung vom 5.12.2012 Bewertungsgrundlagen für die Auswahl hygienisch geeigneter Werkstoffe und Materialien festlegen.

Dazu erstellt das UBA eine Positivliste mit bereits DIN 50930-6 geprüften Werkstoffen und Materialien. Diese Bewertungsgrundlage trat am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 10. April 2015 in Kraft und gilt nach § 17 Absatz 3 Satz 4 TrinkwV 2001 zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung (also ab dem 10. April 2017) als verbindlich. Die ausführliche Bewertungsgrundlage finden Sie unter: 
Leitlinien des Umweltbundesamtes und § 17 TrinkwV