Wohnungswasserzähler

Wohnungswasserzähler dienen in der Regel zur individuellen Ermittlung des Wasserverbrauchs und einer verbrauchsgerechten Abrechnung im Bereich Wohn- und Objektbauten. Für Neubauten besteht - mit Ausnahme des Freistaates Bayern - inzwischen durchweg die Pflicht zur Abrechnung der Wasserkosten nach Verbrauch. Für Gebäudebestand gilt in den meisten Bundesländer eine Nachrüstpflicht. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Landesbauordnung unter Infothek.