Eichung noch gültig?

Bitte achten Sie beim Kauf Ihrer Zähler immer auf die aktuelle Eichung - zur Zeit Eichung 2012 und prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer bereits vorhandenen Zählern, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Seit dem 01.01.2012 ist der Einsatz von Wärme- und Kältezählern mit Eichung 06 oder älter aufgrund abgelaufener Eichgültigkeit für Abrechnungszwecke in Deutschland nicht mehr zulässig. Ebenso gilt dies für den Einsatz von Wasserzählern mit Eichung 05 oder älter (Kaltwasser) bzw. Eichung 06 oder älter (Warmwasser).

Das Eichgesetz gestattet in keinem Fall die Verwendung von ungeeichten Geräten. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung von nicht geeichten Messgeräten ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 35 des Eichgesetzes. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die immer wieder vertretene Meinung, dass der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreicht, um das Eichgesetz zu umgehen ist nicht zutreffend.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie dem Infoblatt.